CC-Lizenz in bezahlten Auftragsarbeiten?

CC-Lizenz in bezahlten Auftragsarbeiten?

16. Jan

Creative Commons License 3.0

Die besten Ideen kommen der Legende nach in der Kneipe. In der Pappbecher-Gesellschaft wahlweise auch im Coffeeshop. Vielleicht ist was dran, denn bei einer Kneipenunterhaltung mit Pudo neulich, brachte er mich auf die Idee, meine “Werke” wieder zurück in den Kreislauf zu geben. Mittlerweile sind insbesondere einige WordPress-Themes aus meiner Feder entsprungen. Eigentlich halte ich es für sinnvoll, diese Werke auch anderen zugänglich zu machen. Dieses tu ich nun zu erst mit diesem Blog.

Die moderne Lösung für die Zusammenarbeit im kreativen Kreislauf nennt sich Creative Commons. Die Non-Profit Organisation arbeitet seit 2001 daran, weltweit einheitliche Lizenzmodelle zu entwerfen, unter denen man eigene Werke veröffentlichen kann. Ziel ist es, kreative Werke zur weiteren Benutzung zugänglich zu machen. Für dieses Blog ist das ohne Frage ein mögliches Modell, was ich auch ab sofort für sinnvoll erachte.

Arbeit aus Kundenaufträgen ebenfalls mit CC-Lizenz?

Die Frage, die sich mir momentan aufdrängt, ist, inwieweit ich Auftragsarbeit von Kunden auch unter CC-Lizenz setzen kann. Hier trifft man auf ein Interessenkonflikt. Zum einen ich als Agentur, welche die kreative Arbeit durchführt, dafür bezahlt wird und durchaus ein Interesse daran haben könnte, dass sich Ideen verbreiten – und das auf regulierte Art und Weise. Wenn bspw. ein Design geklaut wird, ist das ärgerlich. Wenn wenigstens der Urhebername darunter steht, könnten darüber neue Kontakte entstehen.

Die andere Seite ist der Kunde. Es gibt bestimmt viele Kunden, welche die Exklusivrechte an einem Werk halten wollen. Erst recht, wenn er dafür gezahlt hat. Rechtlich unmöglich ist es, von Seiten der Agentur ohne Abstimmung auf eine Kundenwebsite das Design unter eine CC-BY-SA-Lizenz zu setzen.

Man müsste sich von vorn herein über die weitere Verwendung der Werke mit dem Kunden einigen. Und Ziel sollte es sein, nicht alle Rechte beim Urheber zu belassen. Deshalb die Frage: Gibt es Modelle, wie man sich in einem Angebot an den Kunden von vorn herein auf eine CC-Lizenz festlegt unter der das Werk zukünftig veröffentlicht wird? Wer hat da Erfahrung?

StudiVZ verpfeift seine Nutzer und nervt mit Abmahnungen

StudiVZ verpfeift seine Nutzer und nervt mit Abmahnungen

27. Feb

Am heutigen Mittwoch schaffte es StudiVZ gleich mit zwei Negativschlagzeilen in der Presse.

Die Auseinandersetzung mit der nach StudiVZ-Ansicht schützensfähigen Bezeichnung VZ für Verzeichnis geht weiter. Dem Blog “Deutsche Startups” zufolge wurde der Betreiber des BewerberVZ, die Die Kölner BVZ-Personal GmbH, eine einstweilige Verfügung durch das StudiVZ zugestellt, nach der auf den Namen BewerberVZ verzichtet werden soll. Diesmal trifft es jemanden mit größerer Finanzkraft dahinter. BewerberVZ-Gründerin Nina Krug gab schon bekannt, diese Verfügung nicht auf sich sitzen lassen zu wollen. Ich bin gespannt, wie es ausgehen wird. Schon aus Prinzip gegenüber StudiVZ und weil ich ebenfalls der Meinung bin, dass der Begriff Verzeichnis/VZ nicht geschützt werden sollte, hoffe ich auf einen Ausgang zugunsten BewerberVZ. Vermutlich wird es in diesem Fall etwas schwierig, weil das Portal auf die gleiche Zielgruppe, wie StudiVZ abzielt und kommerzielle Absichten verfolgt.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man noch nicht sagen, was StudiVZ mittelfristig mit seinem “social network” vorhat. Heute sollte eigentlich der jüngste Sprössling des Holzbrinck-Konsortiums “meinVZ” an den Start gehen (Bericht bei zweinull.cc) und stellt damit eine analoge Plattform zum erwarteten eingedeutschten facebook dar: Eine Plattform für alle, nicht nur für Studenten. Für diese Plattform wären zum jetzigen Zeitpunkt alle Geschäftsmodelle denkbar. Somit auch eine Personal-Plattform.

Scheinbar hat der Verlag sich die Strategie zugrunde gelegt, durch Negativ-PR auf sich aufmerksam zu machen. Parallel kündigten die Berliner heute nämlich an, zukünftig seine Nutzer ggf. bei der Staatsanwaltschaft verpfeifen zu wollen. Auf die Frage, ob StudiVZ bei behördlichen Verweisen auf eingestellte Fotos von Cannabis-Konsumenten Klarnamen an die Staatsanwaltschaften weitergeben würde, meinte ein Sprecher wörtlich:

Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.

(Quelle: heise).

Bin ich froh, dass ich mich mit den StudiVZlern nicht mehr umherschlagen muss.

StudiVZ: größter Bullshit seit Erfindung des Social Networks

StudiVZ: größter Bullshit seit Erfindung des Social Networks

14. Feb

StudiVZ mahnt ErstiVZ ab.Soviel vorweg: Peter Grosskopf (brainR), Betreiber des Studentenanfänger-Portals der Uni Münster ErstiVZ wurde von StudiVZ abgemahnt. Begründung: Das VZ im Namen verletze Kennzeichenrechte. D. h. Leute kennen StudiVZ und könnten denken, ErstiVZ hätte damit was zu tun. Die Abmahnung kam ohne Ankündigung, der Streitwert beträgt zur Zeit 2.000 Euro. (Quelle: Twitter [14.02.2008] und Peter himself)

Auf meine Nachfrage hin, bestätigte Peter Grosskopf, dass es sich um eine Plattform handele, die keine kommerziellen Interessen verfolge. Er engagiere sich an der Uni Münster im Bereich Wirtschaftswissenschaften für die “Orientierungswochen”. Mithilfe der Plattform solle Erstsemester der Einstieg ins Studium erleichtert werden.

“Das ErstiVZ gibt die Möglichkeit, sich in Gruppen zu organisieren, um sich mit seinen Mentoren (ältere Semester) auszutauschen. Darüber hinaus wurde eine Linkliste angeboten, wo die Erstis auf einer Map sehen können, wo sich bspw. bestimmte Hörsäle befinden. Das Angebot hat sich klar vom StudiVZ abgegrenzt und sogar auf dieses verlinkt, weil die Nutzung des ErstiVZ nur für die ersten Wochen des Studiums gedacht war.”

Seit Einstieg des Holzbrinck-Verlages verhalten sich die StudiVZ-Betreiber immer irrationaler. Die letzte große Negativschlagzeile machten sie mit ihren umstrittenen Maßnahmen zu personalisierter Werbung, die nur aufgrund des massiven Drucks der Presse und nicht zuletzt vieler Weblogs deutlich entschärft wurden. Offenbar haben sie nicht nur nicht verstanden, wie echtes social networking im web2.0 funktioniert (siehe facebook), sondern auch total verschlafen, dass es offenbar um ein miteinander geht. Was StudiVZ da betreibt ist ein gegeneinander.

Der Mehrwert des Studentennetzwerkes StudiVZ war mir seit längerem schleierhaft. Viele sind bei der Einführung der neuen AGBs, welche die Werbemaßnahmen legitimierten, ausgestiegen und haben sich abgemeldet. Ich spielte auch mit dem Gedanken. Diese Abmahnung ist für mich nun das i-Tüpfelchen. Wer sich dermaßen unkollegial in der modernen Internetwelt verhält, verdient den Boykott. Ich habe soeben meinen Account bei StudiVZ gelöscht und rufe dazu auf, es mir nachzutun.

Peter Grosskopf wartet nun ab, ob StudiVZ die Abmahnung zurückzieht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird er eine Spendenseite einrichten, auf der dann alle dazu aufgefordert werden, zu spenden, um die Abmahnungssumme zahlen zu können. Spendenaktionen dieser Art haben in der Bloggerszene schon häufiger funktioniert.

Ich wünsche Peter und den Leuten bei ErstiVZ viel Glück im Kampf mit dem großen StudiVZ und denke die Solidargemeinschaft Web wird sowas nicht einfach hinnehmen. Weiter denke ich, dass es nicht schaden könnte, wenn auch Ihr über diese Misere berichtet.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.