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	<title>Kommentare zu: CC-Lizenz in bezahlten Auftragsarbeiten?</title>
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	<description>ePortfolio und Projektblog</description>
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		<title>Von: Hannes</title>
		<link>http://blog.hannesm.de/2009/01/cc-lizenz-in-bezahlten-auftragsarbeiten/comment-page-1/#comment-245</link>
		<dc:creator>Hannes</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jan 2009 18:18:05 +0000</pubDate>
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		<description>Danke, Martin, für Deine Ausführung. Du hast recht, die Urheberrechte bleiben in der Agentur bzw. bei mir. 
Dann wäre es vermutlich sinnvoll im Angebot zu erwähnen, dass die geleisteten Arbeiten nach Auftragsdurchführung unter z.B. einer CC BY-SA Lizenz in der Agentur verbleiben oder auf der eigenen Website veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung zu Referenz-Zwecken ist bei Kreativen über die AGB ohnehin meistens geregelt.

Es sollte mal eine Muster-AGB für Kreative geben, die Creative Commons-Lizenzen berücksichtigt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, Martin, für Deine Ausführung. Du hast recht, die Urheberrechte bleiben in der Agentur bzw. bei mir.<br />
Dann wäre es vermutlich sinnvoll im Angebot zu erwähnen, dass die geleisteten Arbeiten nach Auftragsdurchführung unter z.B. einer CC BY-SA Lizenz in der Agentur verbleiben oder auf der eigenen Website veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung zu Referenz-Zwecken ist bei Kreativen über die AGB ohnehin meistens geregelt.</p>
<p>Es sollte mal eine Muster-AGB für Kreative geben, die Creative Commons-Lizenzen berücksichtigt.</p>
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		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://blog.hannesm.de/2009/01/cc-lizenz-in-bezahlten-auftragsarbeiten/comment-page-1/#comment-244</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jan 2009 16:17:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.hannesm.de/?p=202#comment-244</guid>
		<description>Du als Agentur schließt sicher einen Werkvertrag mit den jeweiligen Kunden. Fraglich ist, in welcher Form das erstellte Werk an den Auftraggeber übergeht. Beispielsweise ist es möglich - und auch häufig der Fall - dass nur ein Nutzungsrecht festgehalten wird, weitere Rechte bleiben beim Urheber, also dir. Darüber sind sich viele Auftraggeber häufig nicht im klaren. Das nennt sich Zweckübertragungsregel. Hält man also im Vertrag fest, dass wofür ein Werk erstellt wird, gehen die damit verbundenen Rechte über. Weiteres muss gesondert geregelt werden. Die Beweislast liegt hier beim Auftraggeber, nicht bei dir. 

Sicherlich dient auch hier der Umfang der zu übertragenden Rechte als Stellschraube hinsichtlich des Preises. 

Genereller Rat wäre also, dein Anliegen bereits in der Vertagsanbahnung mit dem Auftraggeber zu klären, nicht nur zum Zwecke der Absicherung, sondern auch um dem Auftraggeber ein böses Erwachen zu ersparen, welches sich negativ auf deine Reputation auswirken könnte. ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Du als Agentur schließt sicher einen Werkvertrag mit den jeweiligen Kunden. Fraglich ist, in welcher Form das erstellte Werk an den Auftraggeber übergeht. Beispielsweise ist es möglich &#8211; und auch häufig der Fall &#8211; dass nur ein Nutzungsrecht festgehalten wird, weitere Rechte bleiben beim Urheber, also dir. Darüber sind sich viele Auftraggeber häufig nicht im klaren. Das nennt sich Zweckübertragungsregel. Hält man also im Vertrag fest, dass wofür ein Werk erstellt wird, gehen die damit verbundenen Rechte über. Weiteres muss gesondert geregelt werden. Die Beweislast liegt hier beim Auftraggeber, nicht bei dir. </p>
<p>Sicherlich dient auch hier der Umfang der zu übertragenden Rechte als Stellschraube hinsichtlich des Preises. </p>
<p>Genereller Rat wäre also, dein Anliegen bereits in der Vertagsanbahnung mit dem Auftraggeber zu klären, nicht nur zum Zwecke der Absicherung, sondern auch um dem Auftraggeber ein böses Erwachen zu ersparen, welches sich negativ auf deine Reputation auswirken könnte. <img src='http://blog.hannesm.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
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