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CC-Lizenz in bezahlten Auftragsarbeiten?

Creative Commons License 3.0

Die besten Ideen kommen der Legende nach in der Kneipe. In der Pappbecher-Gesellschaft wahlweise auch im Coffeeshop. Vielleicht ist was dran, denn bei einer Kneipenunterhaltung mit Pudo neulich, brachte er mich auf die Idee, meine “Werke” wieder zurück in den Kreislauf zu geben. Mittlerweile sind insbesondere einige Wordpress-Themes aus meiner Feder entsprungen. Eigentlich halte ich es für sinnvoll, diese Werke auch anderen zugänglich zu machen. Dieses tu ich nun zu erst mit diesem Blog.

Die moderne Lösung für die Zusammenarbeit im kreativen Kreislauf nennt sich Creative Commons. Die Non-Profit Organisation arbeitet seit 2001 daran, weltweit einheitliche Lizenzmodelle zu entwerfen, unter denen man eigene Werke veröffentlichen kann. Ziel ist es, kreative Werke zur weiteren Benutzung zugänglich zu machen. Für dieses Blog ist das ohne Frage ein mögliches Modell, was ich auch ab sofort für sinnvoll erachte.

Arbeit aus Kundenaufträgen ebenfalls mit CC-Lizenz?

Die Frage, die sich mir momentan aufdrängt, ist, inwieweit ich Auftragsarbeit von Kunden auch unter CC-Lizenz setzen kann. Hier trifft man auf ein Interessenkonflikt. Zum einen ich als Agentur, welche die kreative Arbeit durchführt, dafür bezahlt wird und durchaus ein Interesse daran haben könnte, dass sich Ideen verbreiten – und das auf regulierte Art und Weise. Wenn bspw. ein Design geklaut wird, ist das ärgerlich. Wenn wenigstens der Urhebername darunter steht, könnten darüber neue Kontakte entstehen.

Die andere Seite ist der Kunde. Es gibt bestimmt viele Kunden, welche die Exklusivrechte an einem Werk halten wollen. Erst recht, wenn er dafür gezahlt hat. Rechtlich unmöglich ist es, von Seiten der Agentur ohne Abstimmung auf eine Kundenwebsite das Design unter eine CC-BY-SA-Lizenz zu setzen.

Man müsste sich von vorn herein über die weitere Verwendung der Werke mit dem Kunden einigen. Und Ziel sollte es sein, nicht alle Rechte beim Urheber zu belassen. Deshalb die Frage: Gibt es Modelle, wie man sich in einem Angebot an den Kunden von vorn herein auf eine CC-Lizenz festlegt unter der das Werk zukünftig veröffentlicht wird? Wer hat da Erfahrung?


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2 Antworten zum Beitrag »CC-Lizenz in bezahlten Auftragsarbeiten?«

  1. Du als Agentur schließt sicher einen Werkvertrag mit den jeweiligen Kunden. Fraglich ist, in welcher Form das erstellte Werk an den Auftraggeber übergeht. Beispielsweise ist es möglich – und auch häufig der Fall – dass nur ein Nutzungsrecht festgehalten wird, weitere Rechte bleiben beim Urheber, also dir. Darüber sind sich viele Auftraggeber häufig nicht im klaren. Das nennt sich Zweckübertragungsregel. Hält man also im Vertrag fest, dass wofür ein Werk erstellt wird, gehen die damit verbundenen Rechte über. Weiteres muss gesondert geregelt werden. Die Beweislast liegt hier beim Auftraggeber, nicht bei dir.

    Sicherlich dient auch hier der Umfang der zu übertragenden Rechte als Stellschraube hinsichtlich des Preises.

    Genereller Rat wäre also, dein Anliegen bereits in der Vertagsanbahnung mit dem Auftraggeber zu klären, nicht nur zum Zwecke der Absicherung, sondern auch um dem Auftraggeber ein böses Erwachen zu ersparen, welches sich negativ auf deine Reputation auswirken könnte. ;)

  2. Danke, Martin, für Deine Ausführung. Du hast recht, die Urheberrechte bleiben in der Agentur bzw. bei mir.
    Dann wäre es vermutlich sinnvoll im Angebot zu erwähnen, dass die geleisteten Arbeiten nach Auftragsdurchführung unter z.B. einer CC BY-SA Lizenz in der Agentur verbleiben oder auf der eigenen Website veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung zu Referenz-Zwecken ist bei Kreativen über die AGB ohnehin meistens geregelt.

    Es sollte mal eine Muster-AGB für Kreative geben, die Creative Commons-Lizenzen berücksichtigt.

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